Haiti-Med e.V.
Satzung und Gemeinnützigkeit

Was Haiti-Med rechtlich tun darf — und tun soll.

Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Langenfeld eingetragen, vom Finanzamt Hilden als gemeinnützig anerkannt und einer Satzung verpflichtet, die seit 1991 die Richtung vorgibt.

Aufgeschlagenes Vereinsdokument auf Holztisch (Platzhalter)
Eckdaten

Rechtsstand auf einen Blick.

Vereinsregister
Amtsgericht Langenfeld, VR 496
Eingetragen seit
1991
Steuernummer
135/5792/2029, Finanzamt Hilden
Gemeinnützigkeit
Anerkannt nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG
Letzter Freistellungsbescheid
Finanzamt Hilden, 10.06.2011
Sitz
Hilden, Nordrhein-Westfalen

Spenden an Haiti-Med e.V. sind steuerlich abzugsfähig. Bei Spenden über 300 Euro stellt der Verein auf Anfrage eine separate Zuwendungs­bestätigung aus.

§2 Aufgaben und Ziele

Auszug aus der Vereinssatzung.

Die Satzung definiert in §2, wofür der Verein steht und wie er seinen Zweck verwirklicht. Die folgenden Auszüge sind die für die Außendarstellung relevantesten Passagen.

§2.1.a

Gemeinnützigkeit.

Der Verein „Haiti-Med e.V.“ mit Sitz in Hilden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige beziehungsweise mildtätige Wohlfahrts­zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuer­begünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung.

§2.1.b — Zweck

Zwei Säulen, ein Auftrag.

§2.1.b.1 — Die Förderung der öffentlichen Gesundheits­pflege, insbesondere die Bekämpfung von Seuchen und seuchen­ähnlichen Krankheiten in Haiti; dies gilt auch für Krankenhäuser im Sinne des § 67 AO.

§2.1.b.2 — Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völker­verständigungs­gedankens.

§2.2.a — Verwirklichung
Konkrete Tätigkeiten

Wie der Satzungszweck umgesetzt wird.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Tätigkeiten:

  1. Aktive medizinische Unterstützung der haitianischen Bevölkerung — auch in Zusammenarbeit mit Organisationen, deren Ziele im Einklang mit der Satzung stehen. In Form von Material- und Gerätesendungen zum apparativen Auf- und Ausbau bestehender Krankenhäuser, Kliniken, Ambulanzen und Dispensaire sowie Förderung neuer medizinischer Einrichtungen.
  2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen deutschen und haitianischen Kliniken — insbesondere durch Bildung und Weiterbildung des medizinischen Personals, durch Ausbildung vor Ort und durch Personal­austausch.
  3. Finanzielle, materielle und technische Unterstützung zur Förderung von Ambulanzen und Kliniken in den Armen­vierteln Haitis.
  4. Gesundheits- und Hygiene­erziehung auf der Basis von Alphabetisierungs­kampagnen und Ernährungs­programmen in Haiti.
Selbstverständnis
Ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig. Kein kommerzielles Interesse, keine Gewinn­absicht — Mittel fließen vollständig in die satzungs­gemäßen Zwecke.
Sinngemäß §2, Vereinssatzung
Vollständige Satzung

Hinweis zur Einsichtnahme.

Anforderung
Per E-Mail an den Vorstand
Postanschrift
Haiti-Med e.V., c/o Kleinsimlinghaus, Anton-Schneider-Weg 1, 40723 Hilden
Bereitstellung
PDF folgt — bitte beim Vorstand erfragen

Die hier veröffentlichten Auszüge sind redaktionell aufbereitet. Maßgeblich ist die im Vereinsregister hinterlegte Fassung.

Transparenz

Wer wissen will, was mit den Mitteln passiert, findet die Zahlen offen.

Spendenaufkommen, Stipendien, Ausgaben für Wiederaufbau — alles dokumentiert auf der Seite Jahresberichte und Finanzen.